Kombinationen mit der Unterstützungskasse
In die Unterstützungskasse VBLU werden ausschließlich Zuwendungen (Beiträge) des Arbeitgebers eingezahlt.
Sofern Arbeitnehmer sich an ihrer betrieblichen Altersversorgung beteiligen, kann hierfür zusätzlich die Direktversicherung genutzt werden. Die Beiträge können bis zur jeweils gültigen Förderhöhe steuer- und sozialversicherungsfrei aufgewendet werden.
Mit der VBLU RiesterRente können Arbeitnehmer die staatliche Förderung nach § 10 a EStG zusätzlich nutzen. |