VBLU - Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V.

Gesetzliche Werte für die Zulagenförderung

Wer in den Genuss der vollen Zulagen kommen will, muss mindestens 4 % seines beitragspflichtigen Einkommens des Vorjahres in die VBLU RiesterRente einzahlen.

Anhand der nachstehenden Tabellen  können Sie den erforderlichen Sparbeitrag ermitteln:

Jährliche Zulagen:

Jahr

Grundzulage

Kinderzulage
 pro Kind

ab 2008

154 EUR

185 EUR bzw. 300 EUR *

Die Zulagen werden als Teil der Sparleistung angerechnet, so dass sich der zu zahlende Eigenanteil entsprechend reduziert; dabei gilt als Untergrenze ein Eigenbetrag von jährlich 60 EUR (sog. Sockelbeitrag). * Für ab 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage 300 EUR pro Kind.

Altersvorsorgeaufwand, um die volle staatliche Zulage zu erhalten:

                     ab 2008

                      4 %

Sind die gezahlten Beiträge niedriger als in der Riester-Treppe vorgesehen, wird die Zulage anteilig gekürzt.


Jährlicher Höchstbeitrag des Sonderausgabenabzugs nach § 10 a Abs. 1 EStG:

                      ab 2008

                     2.100 EUR


Beispiel zur Ermittlung des Eigenbeitrags:

Beispiel mit zwei Kindern im Jahr 2008             Kind ist geboren vor 2008 / ab 2008

Einkommen des Vorjahres

25.000 EUR

davon 4 %

1.000 EUR

abzüglich Zulagen

524 EUR / 754 EUR

Jährlicher Mindesteigenbeitrag

476 EUR / 246 EUR

 

 

Höchstbeitrag

2.100 EUR

abzüglich Zulagen

524 EUR / 754 EUR

Jährlicher Höchsteigenbeitrag

1.576 EUR / 1.346 EUR

 

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