VBLU - Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V.

Eckpunkte zur VBLU RiesterRente

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, um die volle Förderung zu erhalten?

Alle Förderberechtigten erhalten eine Grundzulage. Eltern unterstützt der Staat durch Kinderzulagen: pro Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, erhält ein Elternteil eine Kinderzulage. Zusätzlich kann im Rahmen der gesetzlich festgelegten Höchstbeiträge ein Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden.

Beiträge

Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, sind seit 2008 mindestens 4 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres (max. bis zum jeweils aktuellen Höchstbeitrag von 2.100 EUR), vermindert um die Zulagen, in die zusätzliche Altersvorsorge einzuzahlen.  Bei geringeren Beiträgen wird die staatliche Förderung nur anteilig gewährt. Pro Jahr ist mindestens ein Sockelbeitrag von 60 EUR zu entrichten.

Besteuerung der Beiträge

Damit Vorsorgebeiträge in den Genuss der staatlichen Förderung kommen, müssen sie zunächst aus individuell versteuertem Arbeitslohn geleistet werden. Das Finanzamt führt nach Abgabe der Einkommensteuererklärung einen so genannten Günstigervergleich durch und beurteilt so, ob über die Zulage(n) hinaus eine Steuerrückerstattung aufgrund des Sonderausgabenabzugs in Betracht kommt.

Auszahlung und Besteuerung der Leistungen

Die VBLU RiesterRente wird grundsätzlich in Rentenform ausgezahlt und in voller Höhe nachgelagert versteuert. Alternativ können bis zu 30 % der Rentenanwartschaften kapitalisiert werden.

Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses vor Beginn der Rentenzahlung

Die Rentenanwartschaften aus der VBLU RiesterRente sind von Beginn an unverfallbar. Die Rentenversicherung kann beitragsfrei oder beitragspflichtig über den künftigen Arbeitgeber, sofern dieser Mitglied im VBLU ist bzw. wird, fortgeführt werden. Ebenso ist eine private Fortführung der VBLU RiesterRente ohne Verlust der Förderfähigkeit möglich.

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