Entgeltumwandlung im VBLU - Förderung durch Entlastung
Sichern Sie sich vielfältige Einsparpotentiale und nutzen Sie Ihren Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung um zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Für die Umsetzung der Entgeltumwandlung bestehen teilweise eigene tarifvertragliche Regelungen (z. B. in den Bundesländern).
Mit der Freistellung der Krankenkassenbeiträge von Steuern ergeben sich Freiräume für beide Seiten: Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers zugunsten seiner betrieblichen Altersversorgung sinken gleichzeitig die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers. Immer mehr Arbeitgeber beteiligen sich deshalb beim Vorsorgesparen und stellen ihre Einsparungen bei den Lohnnebenkosten teilweise oder voll als Beitragszuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge der Arbeitnehmer zur Verfügung.
Eine weitere Optimierung kann durch die Umstellung der Vermögenswirksamen Leistungen erreicht werden, wenn diese als Beitrag in die betriebliche Altersvorsorge einfließen.
Ihre Vorteile bei der Entgeltumwandlung im VBLU
- steuerfreie und sozialversicherungsfreie Beiträge
bis zu 2.688 € (2012) pro Jahr
- zusätzliche steuerfreie Beiträge bis zu 1.800 € pro Jahr
für Neuzusagen, wenn die Pauschalversteuerung (§ 40 b EStG) nicht genutzt wird
- Versicherungen durch Entgeltumwandlung sind
gesetzlich geschützt und sofort unverfallbar
- Ihre betriebliche Altersvorsorge ist Hartz-IV-sicher
(keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II)
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