Neue Chancen durch das Bürgerentlastungsgesetz
Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung sind ab 1. Januar 2010 die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben steuerlich voll absetzbar.
Die gleichzeitige Einführung eines günstigeren Steuertarifs und der Versicherungsabzug haben für viele Arbeitnehmer bereits zu Jahresbeginn 2010 zu einer spürbaren Entlastung geführt. Das wurde durch die unmittelbare Übertragung auf das Lohnsteuerverfahren möglich.
Das sind gute Voraussetzungen, um die eigene Versorgung quasi ohne Mehrkosten zu optimieren.
Erfahren Sie mehr über die optimale Nutzung der Entgeltumwandlung im VBLU auf den Folgeseiten. Eine Modellrechung zur optimierten Entgeltumwandlung finden Sie hier. |